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BauPVO

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist eine europäische Verordnung, die die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union regelt. Ihr Hauptziel ist es, den freien Handel mit Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern und sicherzustellen, dass diese Produkte sicher, leistungsfähig und nachhaltig sind. Im Englischen wird die Bauproduktenverordnung als CPR (Construction Products Regulation) bezeichnet.

Die aktuelle Version der Verordnung ist die EU-Verordnung Nr. 2024/3110, die am 27. November 2024 in Kraft trat. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: EU-Verordnung 2024/3110.

Wesentliche Elemente der BauPVO

  1. Leistungserklärung (DoP - Declaration of Performance): Hersteller von Bauprodukten müssen eine Leistungserklärung (auf Englisch Declaration of Performance, kurz DoP) erstellen, die die wesentlichen Merkmale des Produkts beschreibt und seine Leistungsfähigkeit in Bezug auf die harmonisierten technischen Spezifikationen bewertet.

  2. CE-Kennzeichnung: Produkte, die nach der BauPVO in der EU verkauft werden, müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. CE steht für "Conformité Européenne", was übersetzt "Europäische Konformität" bedeutet. Dieses Kennzeichen signalisiert, dass das Produkt den europäischen Vorschriften entspricht und frei im Binnenmarkt gehandelt werden kann.

  3. Harmonisierung der Standards: Die Verordnung fördert die Harmonisierung der technischen Spezifikationen in der EU, um technische Handelshemmnisse abzubauen und die Vergleichbarkeit von Produkten zu gewährleisten.

  4. Marktüberwachung: Die BauPVO legt außerdem Anforderungen für die Marktüberwachung fest, um sicherzustellen, dass nur konforme Produkte in der EU verkauft werden und nicht konforme Produkte entsprechend behandelt werden.

Die Bauproduktenverordnung trägt dazu bei, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten in der EU zu gewährleisten und gleichzeitig den Handel zu vereinfachen.