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REACH

REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)

Definition: REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit chemischen Stoffen regelt und darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

Details:

  • Ziel: REACH soll sicherstellen, dass Unternehmen die Sicherheitsinformationen über die von ihnen hergestellten oder verwendeten Chemikalien bereitstellen und überwachen.
  • Hauptkomponenten:
    • Registrierung: Hersteller und Importeure müssen Informationen über die von ihnen verwendeten Chemikalien sammeln und bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren.
    • Bewertung: Die ECHA und die Mitgliedstaaten bewerten die registrierten Stoffe, um deren Risiken für Gesundheit und Umwelt zu bestimmen.
    • Zulassung: Bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unterliegen einer Zulassung. Unternehmen benötigen eine Genehmigung, um diese Stoffe zu verwenden.
    • Beschränkung: Bei Stoffen, die ein unvertretbares Risiko darstellen, kann die EU Beschränkungen auferlegen.
  • Datenbank: Die unter REACH gesammelten Daten werden in der ECHA-Datenbank erfasst und sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Verordnung: REACH ist in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt.

Relevanz: REACH ist ein zentrales Element der chemischen Sicherheitsstrategie der EU. Es fördert die Transparenz in der Chemikalienindustrie, sorgt für den Schutz von Menschen und Umwelt und unterstützt die Entwicklung sichererer Alternativen zu gefährlichen Stoffen.