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SVHC

SVHC (Besonders besorgniserregende Stoffe)

Definition: SVHC steht für "Besonders besorgniserregende Stoffe" und bezeichnet chemische Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften potenziell erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.

Details:

  • Kriterien: Ein Stoff wird als SVHC eingestuft, wenn er mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist:
    • Er ist krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch (CMR).
    • Er hat eine persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Eigenschaften.
    • Er ist ein anderes, besorgniserregendes Merkmal, das Kenntnisse über wissenschaftliche Daten gerechtfertigt.
  • Verfahren: SVHC-Stoffe werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert und in eine sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Diese Liste dient dazu, Hersteller und Verbraucher über die Verwendung dieser Stoffe zu informieren.
  • Zulassung: Für den Einsatz von SVHC-Stoffen benötigen Unternehmen eine Genehmigung gemäß der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), bevor sie in bestimmten Anwendungen verwendet werden dürfen.

Relevanz: Die Identifizierung und Regulierung von SVHC-Stoffen ist entscheidend, um die Risiken für Gesundheit und Umwelt zu verringern. Sie fördert die Verwendung sichererer Alternativen und trägt zur Erreichung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung in der Chemikalienpolitik der EU bei.